Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik"

Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle …

§ 11

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28070/11#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das für das Schulwesen zuständige Ministerium überprüft die Wirksamkeit dieser Verordnung und berichtet darüber dem für das Schulwesen zuständigen Ausschuss des Landtags spätestens zum 31. Dezember 2009.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28070/11#abs-2 (2) Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Interkulturelle Pädagogik" vom 29. Oktober 1991 (GV. NRW. S. 440) tritt am gleichen Tage außer Kraft. Studierende, die sich vor dem Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung in einem entsprechenden Studiengang an einer Universität befinden, legen die Prüfung nach der alten Rechtsverordnung ab.

Die Ministerin

für Schule, Wissenschaft und Forschung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweis

Wiederherstellung des Verordnungsranges

(Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332))

Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

§ 10