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Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle …§ 11
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28070/11#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das für das Schulwesen zuständige Ministerium überprüft die Wirksamkeit dieser Verordnung und berichtet darüber dem für das Schulwesen zuständigen Ausschuss des Landtags spätestens zum 31. Dezember 2009.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28070/11#abs-2 (2) Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Interkulturelle Pädagogik" vom 29. Oktober 1991 (GV. NRW. S. 440) tritt am gleichen Tage außer Kraft. Studierende, die sich vor dem Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung in einem entsprechenden Studiengang an einer Universität befinden, legen die Prüfung nach der alten Rechtsverordnung ab.
Die Ministerin
für Schule, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hinweis
Wiederherstellung des Verordnungsranges
(Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332))
Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.