Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 9. März 2000
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2000 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens des Staatvertrags wird gemäß Artikel 8 Absatz 1 gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 9. März 2000
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
Staatsvertrag
zwischen
dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer
und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern
zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
im Lande Nordrhein-Westfalen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister,
schließen nachstehenden Staatsvertrag: