Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 9. März 2000

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2000 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens des Staatvertrags wird gemäß Artikel 8 Absatz 1 gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 9. März 2000

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang C l e m e n t

Staatsvertrag

zwischen

dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen

über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer

und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern

zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer

im Lande Nordrhein-Westfalen

Der Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister,

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Art 1