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Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation 'Medien und Informationstechnologien in …§ 8
Stand: 26.08.2026
Über die bestandene Prüfung stellt das Staatliche Prüfungsamt ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 1 aus. Über eine nicht bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 erstellt.