Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrags zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Staatsvertrags zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 1. April 1999

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 10. März 1999 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß Artikel 8 Absatz 1 gesondert bekanntgemacht.

Düsseldorf, den 1. April 1999

Der Stellvertreter

des Ministerpräsidenten

des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Michael V e s p e r

Staatsvertrag

zwischen

dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen

über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der

vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein

zum Versorgungswerk der

Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer

im Lande Nordrhein-Westfalen

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, diese vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister, schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden Staatsvertrag:

Art 1