Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Niedersachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 6.Juni 1998
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 29.Mai 1998 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Niedersachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrags wird gemäß Artikel 7, Absatz 1 gesondert bekanntgemacht.
Düsseldorf, den 6.Juni 1998
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
S t a a t s v e r t r a g
zwischen
dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der
vereidigten Buchprüfer des Landes Niedersachsen
zum Versorgungswerk der
Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
im Lande Nordrhein-Westfalen
Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister,
schließen nachstehenden Staatsvertrag: