Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ArbSchVO
ArbSchVO§ 1
Stand: 26.08.2026
Die nach §§ 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten für Beamtinnen und Beamte entsprechend, soweit nicht in dieser Verordnung Abweichendes bestimmt ist.