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Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 2. Februar 1998

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am

9. Dezember 1997/19. Dezember 1997 die Vereinbarung über die Einräumung von Standortnutzungen gemäß der Ermächtigungsnorm des § 3 Abs. 10 des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LRG NW) geschlossen.

Die Vereinbarung wird nachfolgend bekanntgemacht.

Die Vereinbarung ist nach ihrem Artikel 3 Satz 1 am

20. Dezember 1997 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 2. Februar 1998

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Johannes R a u

Vereinbarung

zwischen

dem Land Niedersachsen

und

dem Land Nordrhein-Westfalen

über die Einräumung von Standortnutzungen

Das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen, jeweils vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen die nachstehende Vereinbarung:

Art 1