Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die Einräumung von Standortnutzungen
Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 2. Februar 1998
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am
9. Dezember 1997/19. Dezember 1997 die Vereinbarung über die Einräumung von Standortnutzungen gemäß der Ermächtigungsnorm des § 3 Abs. 10 des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LRG NW) geschlossen.
Die Vereinbarung wird nachfolgend bekanntgemacht.
Die Vereinbarung ist nach ihrem Artikel 3 Satz 1 am
20. Dezember 1997 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 2. Februar 1998
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Johannes R a u
Vereinbarung
zwischen
dem Land Niedersachsen
und
dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Einräumung von Standortnutzungen
Das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen, jeweils vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen die nachstehende Vereinbarung: