Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung der Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz - Versicherung der Sparkassen -
Satzung der Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz - Versicherung der …§ 4 Stammkapital, Gewährträger
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27829/4#abs-1 (1) Die Provinzial ist mit einem Stammkapital von mindestens DM 195 000 000,- augestattet, das aus dem erzielten Jahresüberschuß verzinst werden kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27829/4#abs-2 (2) Als Gewährträger der Provinzial und Träger der Anstaltslast sind am Stammkapital beteiligt:
- der Rheinische Sparkassen- und Giroverband mit 34 %,
- der Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz mit 331/3%,
- der Landschaftsverband Rheinland mit 32 2/3%.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27829/4#abs-3 (3) Es können weitere Gewährträger, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sein müssen, unter Beteiligung am Stammkapital hinzutreten. Jeder Gewährträger kannn gemäß § 8 Abs. 1 lit.j) aus dem Kreis der Gewährträger ausscheiden.