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Satzung der Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz - Versicherung der …

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27829/1#abs-1 (1) Die Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz (im folgenden: Provinzial) ist ein Wettbewerbsunternehmen in der Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Provinzial führt die Zusatzbezeichnung "Versicherung der Sparkassen".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27829/1#abs-2 (2) Die Provinzial steht mit der Provinzial-Lebensversicherungsanstalt der Rheinprovinz in Organ- und Verwaltungsgemeinschaft.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27829/1#abs-3 (3) Sitz der Provinzial ist Düsseldorf.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27829/1#abs-4 (4) Die Provinzial ist berechtigt, ein Dienstsiegel zu führen. Das Dienstsiegel enthält das Wappenschild der ehemaligen Rheinprovinz und trägt in der Umschrift den Namen der Anstalt.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27829/1#abs-5 (5) Die von der Provinzial ausgestellten und mit dem Dienstsiegel oder Dienststempel versehenen Schriftstücke sind öffentliche Urkunden.

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27829/1#abs-6 (6) Die Provinzial ist berechtigt, die Mitwirkung und Unterstützung der Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts gegen Erstattung der baren Auslagen in Anspruch zu nehmen und von ihnen Auskünfte über Angelegenheiten, die mit der Geschäftstätigkeit der Provinzial im Zusammenhang stehen, einzufordern, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder dienstliche Gründe entgegenstehen. Die Provinzial ist befugt, die öffentlichen Bücher (Grundbücher) und Akten einzusehen und einfach beglaubigte Abschriften anzufordern.

§ 2