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Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag§ 14 Umfang der Finanzausgleichsmasse
Stand: 26.08.2026
Die Finanzausgleichsmasse beträgt 1,6 vom Hundert des ARD-Nettobeitragsaufkommens. Die Finanzausgleichsmasse wird im Verhältnis 50,92 vom Hundert zu 49,08 vom Hundert auf den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen aufgeteilt.