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Bekanntmachung zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Art 1 Allgemeines

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Freistaat Bayern errichtet die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) unter dieser Bezeichnung als Organisationseinheit des für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministeriums. Der Freistaat Bayern behält sich vor, die ZLS als eine diesem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete Landesoberbehörde zu errichten.

Art 2