Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Bekanntmachung zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für SicherheitstechnikArt 1 Allgemeines
Stand: 26.08.2026
Der Freistaat Bayern errichtet die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) unter dieser Bezeichnung als Organisationseinheit des für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen Bayerischen Staatsministeriums. Der Freistaat Bayern behält sich vor, die ZLS als eine diesem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete Landesoberbehörde zu errichten.