Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 1)

Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 1)

Anlage 2 Teil II

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für Anlage 2 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 1) liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 31