Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / 5. Rundfunkänderungsgesetz
5. RundfunkänderungsgesetzArt 2
Stand: 26.08.2026
Für Art 2 5. Rundfunkänderungsgesetz liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.