Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Soldatenseelsorge', Sitz Bonn

Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an …

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Änderungen der Satzung der kirchlichen Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge" bedürfen der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit sie die Teilnahme der Anstalt am Rechtsverkehr und die Aufsicht des Katholischen Militärbischofs über die Anstalt ,,Katholische Soldatenseelsorge" betreffen.

§ 5 § 7