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Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Kultusministers

Vom 21. Mai 1990

Das Bischöfliche Generalvikariat Münster hat nach Benehmen mit dem Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen eine Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster erlassen.

Gemäß der Anordnung des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 24. Oktober 1924 (PrGS. S. 732) zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 wird der Beschluß des Bischöflichen Generalvikariats Münster nachfolgend bekanntgemacht.

Der Kultusminister

des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Besch

Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen

der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände

im nordrhein-westfälischen Teil

des Bistums Münster

Vom 20. März 1990

Nach Benehmen mit dem Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlasse ich aufgrund des § 21 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 für die Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster die folgende Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen:

§ 1