Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster
Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im …Volltext
Stand: 26.08.2026
Bekanntmachung des Kultusministers
Vom 21. Mai 1990
Das Bischöfliche Generalvikariat Münster hat nach Benehmen mit dem Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen eine Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster erlassen.
Gemäß der Anordnung des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 24. Oktober 1924 (PrGS. S. 732) zur Ausführung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 wird der Beschluß des Bischöflichen Generalvikariats Münster nachfolgend bekanntgemacht.
Der Kultusminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Besch
Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen
der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände
im nordrhein-westfälischen Teil
des Bistums Münster
Vom 20. März 1990
Nach Benehmen mit dem Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlasse ich aufgrund des § 21 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 für die Kirchengemeinden und Gemeindeverbände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster die folgende Geschäftsanweisung für Baumaßnahmen: