Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche
Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche …Art 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27515/1#abs-1 (1) Dem in Düsseldorf am 29. März 1984 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie dem dazugehörigen Schlußprotokoll vom selben Tage wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27515/1#abs-2 (2) Der Vertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.