Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-methodistische Kirche in Nordwestdeutschland

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Evangelisch-methodistischen Kirche in Nordwestdeutschland vom 29. Mai 1970. Verfassungsänderungen sind dem Kultusminister anzuzeigen.

§ 1 § 3