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Gesetz zu dem Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Heiligen StuhleArt 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27497/1#abs-1 (1) Dem in Bad Godesberg am 19. Dezember 1956 unterzeichneten Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Heiligen Stuhle wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27497/1#abs-2 (2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)