Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Neuapostolische Kirche im Lande Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Neuapostolischen Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

§ 2