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Bekanntmachung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei …

Art. 1 Allgemeines

Stand: 01.01.2000

Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) als eine dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstehende Einrichtung in Bonn.

→Art. 3