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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/3#abs-1 (1) Die Dienststelle und die Personalvertretung in der Dienststelle haben jede parteipolitische Betätigung zu unterlassen; die Behandlung von Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten wird hierdurch nicht berührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/3#abs-2 (2) Beschäftigte, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, werden dadurch in der Betätigung für ihre Gewerkschaft in der Dienststelle nicht beschränkt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/3#abs-3 (3) Die Aufgaben der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber, insbesondere die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/3#abs-4 (4) Zur Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung der Dienststelle Zugang zu der Dienststelle zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Dienstablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Dienstgeheimnissen entgegenstehen.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 3 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Düsseldorf, 12.07.2019 – 34 L 1262/19.PVLZitiert von 3
- VG Düsseldorf, 23.11.2020 – 34 K 2939/19.PVLZitiert von 1
- OVG NRW, 25.08.2006 – 1 A 3619/05.PVLZitiert von 2
- OVG NRW, 10.11.2005 – 1 A 1264/05.PVLZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.