Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren …§ 4
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Innenminister