Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG -
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und …§ 31 Amts- und Funktionsbezeichnungen
Stand: 26.08.2026
Die in diesem Gesetz genannten Funktionsbezeichnungen und Ämter gelten auch in der weiblichen Form.