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Sauerland/Paderborn-Gesetz

§ 28

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/28#abs-1 (1) Die Stadt Büren und die Gemeinden Ahden, Barkhausen, Brenken, Eickhoff, Harth, Hegensdorf, Siddinghausen, Steinhausen, Weiberg, Weine und Wewelsburg werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Büren und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/28#abs-2 (2) Das Amt Büren-Land wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Büren.

§ 27 § 29