Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Niederrhein-Gesetz
Niederrhein-Gesetz§ 14
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27215/14#abs-1 (1) Die neuen Gemeinden Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck werden dem Amtsgericht Wesel zugeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27215/14#abs-2 (2) Die neue Gemeinde Rees wird ab 1. Juli 1975 dem Amtsgericht Emmerich zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehört sie zum Bezirk des Amtsgerichts Rees.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27215/14#abs-3 (3) Die Gemeinden Rheurdt und Wachtendonk werden ab 1. Juli 1975 dem Amtsgericht Geldern zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehört die Gemeinde Rheurdt zum Bezirk des Amtsgerichts Moers, die Gemeinde Wachtendonk zum Bezirk des Amtsgerichts Kempen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27215/14#abs-4 (4) Das Amtsgericht Rees wird mit Ablauf des 30. Juni 1975 aufgehoben.