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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Halle§ 4
Stand: 26.08.2026
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Halle und die im Anschluß daran gewählte Amtsvertretung des Amtes Halle werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 2 der Amtsordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gelten entsprechend.