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Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Halle§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27201/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Barnhausen, Berghausen, Stadt Borgholzhausen, Casum, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Kleekamp, Oldendorf, Ostbarthausen, Westbarthausen und Wichlinghausen, Amt Borgholzhausen, werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Borgholzhausen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27201/1#abs-2 (2) Das Amt Borgholzhausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Borgholzhausen.