Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich§ 2
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinden Güsten und Welldorf (Amt Stetternich) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Welldorf.