Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld§ 8
Stand: 26.08.2026
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Coesfeld wird aufgelöst. § 29 Absatz 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.