Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum§ 7
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27189/7#abs-1 (1) Die Gemeinden Beusingsen, Elfsen - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Enkesen im Klei, Heppen, Herringsen, Lohne, Neuengeseke, Opmünden, Bad Sassendorf (Amt Lohne) sowie die Gemeinden Weslarn (Amt Borgeln-Schwefe), Ostinghausen und Bettinghausen (Amt Oestinghausen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Sassendorf und führt die Bezeichnung ,,Bad".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27189/7#abs-2 (2) Das Amt Lohne wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Bad Sassendorf.