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Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen

§ 5

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27170/5#abs-1 (1) Die Gemeinden Anzhausen, Flammersbach, Gernsdorf und Rudersdorf (Amt Netphen) und die Gemeinden Niederdielfen, Oberdielfen, Obersdorf (mit Ausnahme der im Absatz 2 genannten Flurstücke), Rinsdorf, Wilden, Wilgersdorf und Wilnsdorf (Amt Wilnsdorf) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wilnsdorf.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27170/5#abs-2 (2) Die bisher zur Gemeinde Obersdorf gehörenden Flurstücke Gemarkung Siegen Flur 41 Nr. 96 bis 129, 131, 132, 143, 144, 175 bis 220, 337 bis 341 werden in die Stadt Siegen eingegliedert.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27170/5#abs-3 (3) Das Amt Wilnsdorf wird aufgelöst, Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wilnsdorf.

§ 4 § 6