Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Heimbach und der Gemeinde Hausen, Landkreis Schleiden
Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Heimbach und der Gemeinde Hausen, Landkreis …§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27167/1#abs-1 (1) Die Stadt Heimbach und die Gemeinde Hausen, Landkreis Schleiden, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Heimbach und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27167/1#abs-2 (2) Das Amt Heimbach wird aufgelöst; Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Heimbach.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27167/1#abs-3 (3) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Heimbach und der Gemeinde Hausen vom 10. Januar 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß das bisherige Ortsrecht (§ 4 Abs. 1 des Gebietsänderungsvertrages) spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft tritt, rechtsverbindlich aufgestellte Bebauungspläne jedoch bis zur Aufstellung neuer Bebauungspläne durch den Rat der neuen Stadt Heimbach unbefristet weitergelten; für ordnungsbehördliche Verordnungen gilt § 40 des Ordnungsbehördengesetzes. [Anlage]