Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 18. Juli 1974
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 11. Juni 1974 gem. Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts vom 21. Januar / 15. Februar 1974 zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
STAATSVERTRAG
Zwischen
dem Land Hessen und
dem Land Nordrhein-Westfalen
über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften,
Wasser- und Bodenverbände und
Vereinbarungen auf dem Gebiete des Wasserrechts
Das Land Hessen, gesetzlich vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister des Innern, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Innenminister, Schließen folgenden
Staatsvertrag