Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 18. Juli 1974

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 11. Juni 1974 gem. Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts vom 21. Januar / 15. Februar 1974 zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

STAATSVERTRAG

Zwischen

dem Land Hessen und

dem Land Nordrhein-Westfalen

über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche

Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften,

Wasser- und Bodenverbände und

Vereinbarungen auf dem Gebiete des Wasserrechts

Das Land Hessen, gesetzlich vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister des Innern, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Innenminister, Schließen folgenden

Staatsvertrag

Art 1