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Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für …

Art 10

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27090/10#abs-1 (1) Die Beamten des Instituts sind mittelbare Landesbeamte des Landes Rheinland-Pfalz.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27090/10#abs-2 (2) Die Arbeitsverhältnisse der Angestellten und Arbeiter sind nach den für Angestellte und Arbeiter des Landes Rheinland-Pfalz geltenden Bestimmungen zu regeln.

Art 9 Art 11