Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung. zu dem Abkommen über die Zuständigkeit. des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein, dem Land Thüringen und der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. November 1991

Bekanntmachung. zu dem Abkommen über die Zuständigkeit. des Amtsgerichts Hamburg für die …

§ 5

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt. Das Abkommen tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg teilt den übrigen an dem Abkommen beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.

§ 4 § 6