Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung. zu dem Abkommen über die Zuständigkeit. des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein, dem Land Thüringen und der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. November 1991

Bekanntmachung. zu dem Abkommen über die Zuständigkeit. des Amtsgerichts Hamburg für die …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Freie und Hansestadt Hamburg verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Abkommen beteiligten Länder; sie erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Hamburg aus den ihm übertragenen Verfahren.

§ 2 § 4