Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der Neufassung
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der …Schlussformel
Stand: 26.08.2026
Hinweis:
(Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294))
Inkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/schlussformel#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27058/schlussformel#abs-2 (2) Vor dem Inkrafttreten begonnene Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen. Einer Nachholung von Verfahrenshandlungen, deren Erforderlichkeit sich erstmals aus den Vorschriften dieses Gesetzes ergibt, bedarf es nicht.