Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesfischereigesetz; Bekanntmachung der Neufassung
Landesfischereigesetz; Bekanntmachung der Neufassung§ 7 Selbständige Fischereirechtebei Veränderungen fließender Gewässer
Stand: 26.08.2026
Verändert ein Gewässer durch natürliche Ereignisse oder künstliche Eingriffe sein Bett, so folgt ein selbständiges Fischereirecht dem veränderten Bett.