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Gesetz über den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein-Westfalen - Gemeinschaftswaldgesetz -§ 32 Bekanntgabe der Schätzungsergebnisse
Stand: 26.08.2026
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Schätzung (§ 32 des Flurbereinigungsgesetzes) kann mit der Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes verbunden werden.