Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Einleitung von Niederschlagswasser durch die Papierfabrik C. D. Haupt, Diemelstadt-Wrexen, in die Diemel

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zuständige Behörde für die Erteilung einer Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser durch die Papierfabrik C. D. Haupt, Diemelstadt-Wrexen, in die Diemel, Gemarkung Scherfede, Flur 13, Flurstück 52, Stadt Warburg, Landkreis Höxter, Nordrhein-Westfalen, und deren Überwachung ist das Regierungspräsidium in Kassel. Dieses handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Oberkreisdirektor des Kreises Höxter, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt.

§ 2