Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 'Lohfelder Straße'
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …§ 1
Stand: 26.08.2026
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ,,Lohfelder Straße" der Bad Honnef AG, Bad Honnef, im Bereich der Gemeinde Bad Honnef, Rhein-Sieg-Kreis, und der Gemeinde Rheinbreitbach, Kreis Neuwied, ist der Regierungspräsident Köln. Dieser handelt unter Anwendung des in Rheinland-Pfalz geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten in Koblenz, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Lande Rheinland-Pfalz erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.