Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / FreistVO
FreistVO§ 1 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Stand: 26.08.2026
Die in der Anlage aufgeführten Abwasserbehandlungsanlagen werden von der Genehmigungspflicht nach § 58 Abs. 2 des Landeswassergesetzes ausgenommen.