Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 'Bontkirchen'
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …§ 3
Stand: 26.08.2026
Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.
Düsseldorf, den 20. Mai 1987
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
Klaus Matthiesen
Wiesbaden, den 5. Juni 1987
Für das Land Hessen
Der Minister für Umwelt
und Reaktorsicherheit
Weimar