Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 'Bontkirchen'

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.

Düsseldorf, den 20. Mai 1987

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister für Umwelt,

Raumordnung und Landwirtschaft

Klaus Matthiesen

Wiesbaden, den 5. Juni 1987

Für das Land Hessen

Der Minister für Umwelt

und Reaktorsicherheit

Weimar

§ 2