Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Twistetal im Landkreis Waldeck/Frankenberg
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 2. Oktober 1984
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 6. September/27. September 1984 das Verwaltungsabkommen über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Twistetal im Landkreis Waldeck/Frankenberg geschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsabkommen
über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die
Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Twistetal
im Landkreis Waldeck/Frankenberg
Zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf,
und
dem Land Hessen,
vertreten durch den Minister für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz in Wiesbaden,
wird gemäß § 140 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1979 (GV. NW. S. 488), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1984 (GV. NW. S. 370), und § 91 Abs. 3 Satz 3 des Hessischen Wassergesetzes in der Fassung vom 12. Mai 1981 (GVBl. I S. 154) sowie Art. 7 Abs. 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiete des Wasserrechts vom 21. Januar/15. Februar 1974 (GV. NW. S. 674/SGV. NW. 202, GVBl. I S. 273, 355) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: