Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Twistetal im Landkreis Waldeck/Frankenberg

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 2. Oktober 1984

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 6. September/27. September 1984 das Verwaltungsabkommen über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Twistetal im Landkreis Waldeck/Frankenberg geschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsabkommen

über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die

Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Twistetal

im Landkreis Waldeck/Frankenberg

Zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf,

und

dem Land Hessen,

vertreten durch den Minister für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz in Wiesbaden,

wird gemäß § 140 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1979 (GV. NW. S. 488), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1984 (GV. NW. S. 370), und § 91 Abs. 3 Satz 3 des Hessischen Wassergesetzes in der Fassung vom 12. Mai 1981 (GVBl. I S. 154) sowie Art. 7 Abs. 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiete des Wasserrechts vom 21. Januar/15. Februar 1974 (GV. NW. S. 674/SGV. NW. 202, GVBl. I S. 273, 355) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen:

§ 1