Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Feststellung des Planes zur Anlegung eines Stausees 'Teutoburger-Wald-See' sowie zum Ausbau des Hönebaches und des Grenzgrabens in Hagen a.T.W., Landkreis Osnabrück
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Feststellung des Planes zur Anlegung …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 30. September 1980
Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben am 16. April/15. September 1980 das Verwaltungsabkommen über die Feststellung des Planes zur Anlegung eines Stausees (Teutoburger-Wald-See) sowie zum Ausbau des Hönebaches und des Grenzgrabens in Hagen a.T.W., Landkreis Osnabrück, geschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsabkommen
über die Feststellung des Planes zur Anlegung
eines Stausees (Teutoburger-Wald-See) sowie
zum Ausbau des Hönebaches und des Grenzgrabens
in Hagen a.T.W., Landkreis Osnabrück
Zwischen
dem Land Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover,
und
dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf,
wird gem. § 117 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 1970 (Nds. GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung des Verzeichnisses der Gewässer, die für die Wasserwirtschaft von erheblicher Bedeutung sind, vom 22. März 1979 (Nieders. GVBl. S. 102), und § 140 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1979 (GV. NW. S. 488) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: