Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Feststellung des Planes zur Anlegung eines Stausees 'Teutoburger-Wald-See' sowie zum Ausbau des Hönebaches und des Grenzgrabens in Hagen a.T.W., Landkreis Osnabrück

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Feststellung des Planes zur Anlegung …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 30. September 1980

Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben am 16. April/15. September 1980 das Verwaltungsabkommen über die Feststellung des Planes zur Anlegung eines Stausees (Teutoburger-Wald-See) sowie zum Ausbau des Hönebaches und des Grenzgrabens in Hagen a.T.W., Landkreis Osnabrück, geschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsabkommen

über die Feststellung des Planes zur Anlegung

eines Stausees (Teutoburger-Wald-See) sowie

zum Ausbau des Hönebaches und des Grenzgrabens

in Hagen a.T.W., Landkreis Osnabrück

Zwischen

dem Land Niedersachsen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover,

und

dem Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf,

wird gem. § 117 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 1970 (Nds. GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung des Verzeichnisses der Gewässer, die für die Wasserwirtschaft von erheblicher Bedeutung sind, vom 22. März 1979 (Nieders. GVBl. S. 102), und § 140 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1979 (GV. NW. S. 488) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen:

§ 1