Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,,Quellfassung Gewenn" der Gemeinde Langenaubach im Dillkreis
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes …§ 2
Stand: 26.08.2026
Soweit sich aus der Wasserschutzgebietsverordnung oder außerhalb des Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes, jedoch im Zusammenhang mit ihm oder als dessen Folgen sonstige Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind die entsprechenden Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.