Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Fritz Emme im Landkreis Hameln-Pyrmont

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 19. Januar 1977

Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben am 16. August 1976/10. Januar 1977 das Verwaltungsabkommen über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Fritz Emme im Landkreis Hameln-Pyrmont geschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Verwaltungsabkommen

über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

für das Wasserwerk Fritz Emme

im Landkreis Hameln-Pyrmont

Zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf

und

dem Land Niedersachsen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover,

wird gem. § 100 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1962 (GV. NW. S. 235), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 1975 (GV. NW. S. 232), und § 117 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 1970 (Nds. GVBl. S. 457) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen:

§ 1