Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Gemeinde Willingen -Upland- im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Gemeinde Willingen (Upland) im Landkreis Waldeck-Frankenberg, dessen weitere Schutzzone in die Gemarkung Titmaringhausen, Hochsauerlandkreis, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragt, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Kassel.

§ 2