Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Verbesserung der Lippewasserführung, die Speisung der westdeutschen Schiffahrtskanäle mit Wasser und die Wasserversorgung aus ihnen
Bekanntmachung des Abkommens über die Verbesserung der Lippewasserführung, die Speisung …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 4. November 1968
Der Landtag hat am 22. Oktober 1968 dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein- Westfalen abgeschlossenen Abkommen über die Verbesserung der Lippewasserführung, die Speisung der westdeutschen Schiffahrtskanäle mit Wasser und die Wasserversorgung aus ihnen vom 8. August 1968 zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgegeben.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
Die Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung),
vertreten durch den Bundesminister für Verkehr
- im folgenden ,,Bund" genannt -
und
das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch die Landesregierung,
diese vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- im folgenden ,,Land" genannt -
beabsichtigen, die Speisung der westdeutschen Kanäle aus der Lippe neu zu regeln, weil die bisherige Regelung auf der Grundlage der Vereinbarung vom 21. 7./13. 8. 1938 (Anlage) zwischen der Wasserbaudirektion Münster und dem Lippeverband den gegenwärtigen und zukünftigen Bedürfnissen nicht mehr genügt. Sie verfolgen dabei das Ziel, die Wasserführung der Lippe zu verbessern, die Versorgung der Kanäle mit Wasser im Interesse des Verkehrs sicherzustellen und die Lieferung von Wasser aus dem Rhein-Herne-Kanal, dem Dortmund-Ems-Kanal und dem Lippeseitenkanal (Wesel-Datteln-Kanal und Datteln-Hamm-Kanal) an Dritte durch das Land zu ermöglichen. Der Lippeverband hat mit seinem an das Land gerichteten Schreiben vom 31. 5. 1968 - Az.: J 6 - 1/1 - erklärt, daß seine Vereinbarung mit der Wasserbaudirektion Münster vom 21. 7./13. 8. 1938 mit dem in Artikel 13 Abs. 1 genannten Zeitpunkt außer Kraft tritt.
Dies vorausgeschickt vereinbaren der Bund und das Land für den Bereich der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Münster innerhalb des Landes folgendes:
Erster Abschnitt
Verbesserung der Lippewasserführung und der
Versorgung der Kanäle mit Wasser