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Verordnung zur Neuordnung der Kreissparkasse Düren und der Städtischen Sparkasse Düren

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Zweigstellen Arnoldsweiler, Birgel, Birkesdorf, Gürzenich, Lendersdorf, Mariaweiler, Merken und Niederau der Kreissparkasse Düren im Gebiet der Stadt Düren sind auf die Städtische Sparkasse Düren zu übertragen. Zwischen den beteiligten Sparkassen ist ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.

§ 2